Kostenerstattung

Was erstatten die gesetzlichen Krankenkassen

Unser Gesetzgeber sieht für den  gesetzlich versicherten Patienten leider nur eine notwendige und zweckmäßige Behandlung vor.  Diese Erfahrung müssen wir leider im gesamten Gesundheitswesen machen. Hochwertige, fortschrittliche und besonders effektive Behandlungsmethoden werden oft von den Krankenkassen nicht übernommen.
In jedem Wartezimmer finden sie die Broschüren über effektive medizinische Methoden, die sie selbst bezahlen müssen. Meistens sind diese Methoden auf lange Sicht die kostengünstigeren und besseren Alternativen zur Kassenversorgung.

 

Zahnersatz und Einkommenssteuer

Gegebenenfalls können Sie den Betrag, den Sie für zahnärztliche und zahntechnische Leistungen sowie für Materialkosten zuzahlen müssen, als "außergewöhnliche Belastung" bei Ihrer Einkommenssteuererklärung angeben, wobei ihnen auch ihr Steuerberater Auskunft erteilen kann.

 

Hilfe bei geringem Einkommen/Härtefall-Regelung

Auch in Zukunft gilt: Wer die Voraussetzungen zur Anerkennung als Härtefall erfüllt, erhält beim Zahnersatz eine 100% Kostenübernahme der Krankenkassen und 10 Euro Metallkostenzuschuss. Die Leistung ist jedoch beschränkt auf die wirtschaftlich notwendige und angemessene Versorgung.

Gerne beraten wir sie persönlich, damit sie selbst entscheiden können, welche Versorgung für sie die richtige ist.